Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im SAT begründet sich durch eine ausgewiesene rehabilitationswissenschaftliche Erfahrung. Auf Atrag können Wissenschaftler beitreten, die Projekte auf dem Gebiet der Rehabilitation betreuen. Weiterhin ist die Mitgliedschaft von Personen mit herausragenden rehabilitationswissenschaftlicher Expertise und Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt und Thüringen auch ohne aktuelles Forschungsprojekt auf Vorschlag von mindestens einem Mitglied des SAT und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich. Die Mitglieder sind aktiv an den Aufgaben des Verbundes beteiligt und beraten bzw. unterstützen sich gegenseitig. Einzelheiten sind der Satzung zu entnehmen.